Unsere AGB

Allgemeine Bedingungen für alle Geschäftsarten

1. Allgemeine Bestimmungen

 

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsvorfälle der nexcon-IT gmbh (Lieferung von Rechnersystemen mit und ohne Software, Reparaturen, Installationen, Beratungen, Lieferungen und Leistungen anderer Art, insbesondere isolierte Lieferung von Individual- oder Standard-Software). Sie sind Bestandteil sämtlicher Angebote und Verträge und gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte, sofern sie nicht ausdrücklich abgeändert werden. Jede Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedarf der Schriftform. Abweichende Einkaufsbedingungen akzeptiert die nexcon-IT gmbh nicht, auch wenn die nexcon-IT gmbh ihnen nicht ausdrücklich widerspricht und den Vertrag ausführt.

 

1.2 Für die nachfolgende Produkte der nexcon-it GmbH gelten zusätzlich zu diesen Allgemeinen Bedingungen die folgenden besonderen Bedingungen, die einzusehen sind unter www.nexcon-it.de/agb.html:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2. Angebote

 

2.1 Sämtliche Angebote, Kostenvoranschläge, Preislisten und sonstige Unterlagen der nexcon-IT gmbh sind freibleibend, falls sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet werden. Für die Richtigkeit von technischen Daten und sonstigen Angaben in Herstellerprospekten wird keine Haftung übernommen. Technische Änderungen bleiben vorbehalten und sind im Rahmen des Zumutbaren durch den Vertragspartner hinzunehmen. Aufträge werden nur durch schriftliche Bestätigung verbindlich angenommen. Nebenabreden und Änderungen bedürfen der Schriftform. Führt die Änderung zu einer Erhöhung des Preises, so ist der Vertragspartner mit einer Frist von 10 Tagen ab Zugang der Änderungsmitteilung zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. An allen unseren oben genannten Unterlagen behalten wir uns das Eigentum und das Urheberrecht vor. Ohne Einwilligung durch die nexcon-IT gmbh dürfen diese Unterlagen nicht anderweitig benutzt, insbesondere nicht kopiert oder Dritten zugänglich gemacht werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3. Lieferfristen und Termine

 

3.1 Soweit die nexcon-IT gmbh nicht ausdrücklich eine Lieferzeit vereinbart, gelten alle Angaben anhand der bei Bestellung bekannten Verhältnisse nur annähernd, die Lieferzeitangabe erfolgt nach bestem Wissen, aber unverbindlich. Zu Teillieferungen ist die nexcon-IT gmbh berechtigt. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, welche der nexcon-IT gmbh die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Naturkatastrophen, Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, höhere Gewalt, Krieg usw. - auch wenn sie bei Zulieferern eintreten, hat die nexcon-IT gmbh auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten.

 

3.2 Sie berechtigen die nexcon-IT gmbh, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder - soweit die Verzögerung nicht auf Streik oder Aussperrung beruht - wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Dauert die Behinderung länger als drei Monate, so ist der Vertragspartner nach Setzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird die nexcon-IT GmbH von ihrer Verpflichtung frei, so kann der Vertragspartner hieraus keine Schadenersatzansprüche herleiten. Treten Behinderungen ein, wird die nexcon-IT gmbh den Vertragspartner benachrichtigen.

 

3.3 Die Warenversendung erfolgt stets auf Kosten und Gefahr des Vertragspartners. Wünscht dieser eine besondere Versandart, gehen Mehrkosten zu seinen Lasten. Für Beschädigung und Verlust während des Transportes haftet nexcon-IT gmbh nicht. Kosten für Selbstabholung werden nicht vergütet. Die Versicherung des Transportgutes erfolgt nur, wenn dies besonders vereinbart ist, und auch dann nur auf Kosten des Vertragspartners

 

3.4 Verzögert sich die Versendung versandbereiter Ware aus Gründen, die nicht von der nexcon-it gmbh zu vertreten sind, so können die Vertragsprodukte auf Kosten und Gefahr des Kunden eingelagert werden.

 

3.5 Ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, können beide Seiten das Vertragsverhältnis ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von vier Wochen zum jeweiligen Monatsende kündigen. Ist der Vertrag auf bestimmte Zeit geschlossen, verlängert er sich – wenn nicht etwas anderes vereinbart ist – jeweils um weitere 12 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum jeweiligen Ablauf gekündigt wird.

 

3.6 Unberührt bleibt das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt für die nexcon-it gmbh ins besondere vor, wenn der Kunde bei Verträgen mit bestimmter Laufzeit mit der Zahlung der Entgelte mit einem Betrag, welcher der Höhe von zwei monatlichen Grundentgelten entspricht, in Verzug gerät oder der Kunde bei Verträgen, die auf unbestimmte Zeit geschlossen worden sind, mit der Zahlung der Entgelte für mehr als 20 Kalendertage in Verzug gerät. Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

 

3.7 Wir sind berechtigt, einzelne vertragliche Verpflichtungen durch Unterauftragnehmer erbringen zu lassen.

 

 

4. Preise, Zahlungsbedingungen

 

4.1 Unsere Preise verstehen sich in EURO entsprechend der Angabe in unseren Angeboten, Preislisten und Rechnungen zuzüglich Mehrwertsteuer in der im Zeitpunkt der Rechnungsstellung maßgeblichen Höhe, Kosten der Verpackung, Lieferung, Versicherung und Installation und sonstiger Nebenkosten. Liegt zwischen Vertragsschluss und vereinbarter Lieferzeit ein Zeitraum von mehr als sechs Wochen und erhöhen sich währenddessen die Preise unserer Lieferanten, so ist die nexcon-IT gmbh mit Ablauf von sechs Wochen seit Vertragsschluss zur Anpassung des vereinbarten Preises berechtigt. Für Arbeiten die montags bis freitags nach 19:00 Uhr ausgeführt werden, wird ein Aufschlag von 25 % auf den regulären Stundensatz berechnet. Samstags wird ein Aufschlag von 50 % und sonn- und feiertags ein Aufschlag von 100 % berechnet.

 

4.2 Unsere Rechnungen sind unverzüglich nach Rechnungsdatum fällig, zahlbar in EURO - entsprechend der Angabe auf der Rechnung - ohne jeden Abzug. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung. Gerät der Vertragspartner mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug, so darf die nexcon-IT gmbh ohne Notwendigkeit des Einzelnachweises Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnen, soweit der Vertragspartner nicht einen niedrigeren Schaden nachweist. Die Geltendmachung eines nachweislich höheren Schadens bleibt vorbehalten.

 

4.3 Die Aufrechnung gegen Forderungen von der nexcon-IT gmbh und die Ausübung von Zurückbehaltungsrechten ist nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenforderungen zulässig. In der Annahme von Zahlungsersatzmitteln (Wechsel, Scheck), zu denen die nexcon-IT gmbh nicht verpflichtet ist, liegt keine Erfüllung oder Stundung unserer Forderung. Gutschriften auf Wechsel und Schecks erfolgen vorbehaltlich des Eingangs und mit Wertstellung des Tages, an dem der Betrag unserem Konto gutgeschrieben worden ist bzw. wir über den Gegenwert verfügen können. Die Kosten der Verwahrung und Einlösung, insbesondere Diskontspesen, gehen zu Lasten des Vertragspartners.

 

4.4 Ist mit dem Vertragspartner die Stundung oder die Hinnahme von Wechseln vereinbart, so wird ohne Rücksicht auf diese Vereinbarung und die Laufzeit der Wechsel unsere Gesamtforderung fällig, wenn der Vertragspartner mit den vereinbarten Zahlungen in Verzug gerät oder die Einlösung von Zahlungsersatzmitteln aus vom Vertragspartner zu vertretenden Gründen scheitert, sich die Vermögensverhältnisse des Vertragspartners wesentlich verschlechtern, der Vertragspartner unsere Forderung bestreitet oder sonst gefährdet. Im Falle der Vermögensverschlechterung des Vertragspartners nach Abschluss des Vertrages ist nexcon-IT gmbh außerdem berechtigt, noch nicht erbrachte Leistungen von der vorherigen Zahlung des Entgelts oder der Stellung von Sicherheiten abhängig zu machen.

 

4.5 Kommt der Vertragspartner dieser Vorleistungspflicht nicht nach, so kann nexcon-IT gmbh nach Setzung einer angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Zahlungen des Vertragspartners werden gem. § 366 BGB angerechnet. Bestehen neben einer Hauptschuld Kosten- oder Zinsansprüche, so wird die Leistung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und erst danach auf die Hauptforderung angerechnet.

 

 

5. Eigentumsvorbehalt

 

5.1 Die nexcon-IT gmbh behält sich das Eigentum an allen gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsverbindung bestehenden Forderungen vor. Bei laufender Rechnung gilt das Vorbehaltseigentum als Sicherung für die jeweilige Saldoforderung. Übersteigt der realisierbare Wert der nexcon-IT gmbh zur Sicherheit dienenden Gegenstände und der übrigen Sicherheiten die Gesamtforderung von nexcon-IT gmbh um mehr als 10%, so ist nexcon-IT gmbh auf Verlangen des Vertragspartners zur Freigabe von Sicherheiten nach eigener Wahl verpflichtet.

 

5.2 Wird unsere Ware umgebildet oder verarbeitet, mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden und erlischt dadurch unser Eigentum daran (§§ 947,948,950 BGB), so wird bereits jetzt vereinbart, dass das Eigentum des Vertragspartners an dem vermischten Bestand oder der einheitlichen Sache im Umfang des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware auf uns übergeht und dass der Vertragspartner diese Güter unentgeltlich für nexcon-IT gmbh verwahrt. Die aus der Verarbeitung oder durch die Verbindung oder Vermischung entstandenen Sachen sind Vorbehaltsware im Sinne dieser Bestimmungen. Die Verbindung, Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgt ausschließlich für nexcon-IT gmbh, ohne diese zu verpflichten. Der Vertragspartner ist zur angemessenen Versicherung der Vorbehaltsware verpflichtet.

 

5.3 Bei vertragswidrigem Verhalten des Vertragspartners, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die nexcon-IT gmbh berechtigt, die Vorbehaltsware im Werte der fälligen Forderungen zur Sicherung an sich zu nehmen, ohne dass darin ein Rücktritt vom Vertrag liegt. Nach Rücknahme ist nexcon-IT gmbh zur Verwertung der Ware berechtigt. Der Verwertungserlös abzüglich angemessener Verwertungskosten ist auf die Verbindlichkeiten des Vertragspartners anzurechnen. Der Vertragspartner hat nexcon-IT gmbh unverzüglich schriftlich von Pfändungsversuchen oder anderen Eingriffen Dritter in die Vorbehaltsware zu unterrichten, damit nexcon-IT GmbH Gegenmaßnahmen ergreifen kann. Unterbleibt die Benachrichtigung schuldhaft, so ist die nexcon-IT gmbh zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Pfändungsversuchen hat der Vertragspartner unter Hinweis auf das Vorbehaltseigentum von der nexcon-IT gmbh zu widersprechen. Soweit Kosten einer etwa erforderlich werdenden Drittwiderspruchsklage uneinbringlich sind, hat der Vertragspartner diese Kosten zu erstatten. Der Vertragspartner darf die Vorbehaltsware, solange er sich nicht im Zahlungsverzug befindet, im ordentlichen Geschäftsgang zu seinen allgemeinen Geschäftsbedingungen weiterveräußern. Er ist zur Vereinbarung eines Eigentumsvorbehalt verpflichtet.

 

5.4 Der Vertragspartner tritt der nexcon-IT gmbh schon jetzt alle Forderungen und Nebenrechte in voller Höhe ab, die ihm aus der Veräußerung der Vorbehaltsware gegen seinen Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Veräußerung an einen oder mehrere Abnehmer erfolgt. Wird die Vorbehaltsware nach Umbildung, Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung mit anderen, nexcon-IT gmbh nicht gehörenden Waren veräußert, erfolgt die Abtretung in Höhe unseres Miteigentumsanteils an der veräußerten Sache oder dem veräußerten Bestand.

 

5.5 Der Vertragspartner ist bis auf Widerruf zur Einziehung der an die nexcon-IT gmbh abgetretenen Forderungen berechtigt, ohne dass davon die Befugnis von nexcon-IT gmbh, die Forderung auch selbst einzuziehen, berührt wird. nexcon-IT gmbh verpflichtet sich, die abgetretenen Forderungen nicht selbst einzuziehen, solange der Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, sich nicht in Zahlungsverzug befindet und kein Antrag auf Eröffnung des Konkurs- oder Vergleichsverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Liegen dagegen die genannten Voraussetzungen vor, ist nexcon-IT gmbh berechtigt, die Einziehungsermächtigung des Vertragspartners zu widerrufen und zu verlangen, dass der Vertragspartner nexcon-IT gmbh die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und dem Schuldner die Abtretung mitteilt. Gegebenenfalls darf nexcon-IT gmbh den Schuldner selbst benachrichtigen.

 

 

6. Gewährleistung

 

6.1 Für Mängel und das Fehlen ausdrücklich zugesicherter Eigenschaften haftet nexcon-IT gmbh ausschließlich nach den folgenden Bestimmungen: Der Vertragspartner hat die Ware nach Lieferung unverzüglich auf offenkundige Mengenabweichungen oder Fehler zu untersuchen und solche Fehler innerhalb von vier Wochen schriftlich mitzuteilen. Alle anderen Mängel sind bei Feststellung unverzüglich mitzuteilen. Unterbleibt die Mitteilung, so kann der Vertragspartner aus dem Fehler keine Gewährleistungsrechte mehr herleiten.

 

6.2 Liegt ein rechtzeitig gerügter Mangel vor, so ist nexcon-IT gmbh nach eigener Wahl berechtigt, den gelieferten Gegenstand nachzubessern oder Ersatz dafür anzubieten. Für Datenverluste bei Reparaturversuchen haftet die nexcon-IT gmbh nicht. Erst wenn diese Gewährleistungshandlungen endgültig fehlgeschlagen sind, kann der Vertragspartner Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandelung) verlangen. Auf Schadenersatz haftet die nexcon-IT gmbh nur, wenn den gelieferten Gegenständen zum Zeitpunkt der Übergabe eine ausdrücklich zugesicherte Eigenschaft fehlt. Die Bezugnahme auf Normen oder Regelwerke beinhaltet keine Zusicherung bestimmter Leistungsinhalte.

 

 

7. Schadenersatz

 

7.1 Neben der Mängelgewährleistung haftet nexcon-IT gmbh aus allen anderen Rechtsgründen - auch aus vorvertraglichem Verschulden - auf Schadenersatz nur bei eigenem Vorsatz, grobem Verschulden oder schwerwiegendem Organisationsverschulden sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit leitender Angestellter. Ansonsten ist unsere Haftung auf den üblichen und vorhersehbaren Schadensverlauf, maximal jedoch auf die Deckungssumme unserer Betriebshaftpflichtversicherung, beschränkt.

 

 

7.2 Die Haftung wird für diese Fälle aber auf die Ersatzleistung unserer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung, in die wir dem Besteller auf Verlangen Einblick gewähren, beschränkt, wobei nexcon-IT gmbh in Höhe eines etwaigen Selbstbehalts selbst eintritt. Auf Wunsch werden wir auf Kosten des Bestellers für erhöhte Deckung der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung sorgen. Im Falle des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft des Liefergegenstandes haften wir abweichend von den vorstehenden Bedingungen für Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung gem. §§ 463, 480 Abs.2 BGB.

 

7.3 Eine Haftung für Backups ist ausgeschlossen.

 

7.4 Die nexcon-it gmbh übernimmt keine Haftung dafür, dass Servicedienstleistungen oder Reparaturen innerhalb eines bestimmten Zeitraumes erfolgen.

 

 

8. Erfüllungsort und Gerichtsstand

 

8.1 Sofern der Vertragspartner Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechtes oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus einem Vertrag mit der nexcon-IT gmbh ergebenden Streitigkeiten. Die nexcon-IT gmbh ist berechtigt, den Vertragspartner auch an dessen Sitz zu verklagen.

 

 

9. Schlussbestimmungen

 

9.1 Auf den gesamten Vertrag findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Die Geltung des einheitlichen UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Sollten sich einzelne Geschäftsbedingungen als unwirksam erweisen, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen unberührt.

 

 

AGB – Besondere Bedingungen –MSP Produkte von nexcon-it gmbh

 

Sofern die unter Punkt 1. der Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschriebenen nexcon-it gmbh Produkte als MSP-Produkte gekennzeichnet sind, gelten zusätzlich zu den Allgemeinen Bedingungen die folgenden besonderen Bedingungen:

 

1. Leistungen von nexcon-it gmbh

 

1.1 Die nexcon-it gmbh stellt dem Vertragspartner die Nutzung der MSP Produkte in dem im Auftrag beschriebenen Funktionsumfang und unter den dort genannten Funktionsvoraussetzungen zur Verfügung.

 

1.2 Die nexcon-it gmbh stellt dem Vertragspartner die Software für die Nutzung der MSP Produkte auf einem Datenträger oder zum Download über das Internet bereit.

 

1.3 Die nexcon-it gmbh wird die zu überlassenden MSP Produkte im Rahmen der technischen Möglichkeiten in einer Version einsetzen, die vom Hersteller im Rahmen des sog. Maintenance Support unterstützt wird. Die nexcon-it gmbh wird den Kunden auf eine Änderung der eingesetzten MSP Produkte spätestens vier Wochen vor dem Änderungszeitpunkt hinweisen. Ein Anspruch des Vertragspartners auf den Einsatz einer neueren Version besteht nicht.

 

 

2. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

 

2.1 Der Kunde übernimmt es, eine Datenverbindung zwischen den von ihm zur Nutzung vorgesehenen Arbeitsplätzen und dem definierten Datenübergabepunkt herzustellen.

 

2.2 Die nexcon-it gmbh ist berechtigt, den Datenübergabepunkt jederzeit neu zu definieren, sofern dies erforderlich ist, um eine reibungslose Inanspruchnahme der Leistungen durch den Kunden zu ermöglichen. Der Kunde wird in diesem Fall eine Verbindung zu dem neu definierten Übergabepunkt herstellen.

 

2.3 Die vertragsgemäße Inanspruchnahme der Leistungen von der nexcon-it gmbh ist davon abhängig, dass die vom Kunden eingesetzte Hard- und Software, einschließlich Arbeitsplatzrechnern, Routern, Datenkommunikationsmitteln etc., den technischen Mindest-Anforderungen an die Nutzung der aktuell angebotenen MSP Produkt-Version entsprechen und die vom Kunden zur Nutzung der MSP Produkte berechtigten Nutzer mit der Bedienung der MSP Produkte vertraut sind.

 

2.4 Der Kunde wird optional die ihm von der nexcon-it gmbh überlassene Client-Software und nachfolgende Updates auf jedem Arbeitsplatzrechner installieren, von dem aus er berechtigterweise auf die MSP Produkte zugreifen will.

 

 

3. Zugriffsberechtigung

 

Der Kunde erhält für jeden eingerichteten Nutzer eine Zugriffsberechtigung, bestehend aus einem Benutzerkennwort und einem Passwort. Benutzerkennwort und Passwort dürfen vom Kunden nur den von ihm berechtigten Nutzern mitgeteilt werden und sind im Übrigen geheim zu halten. Optional kann eine Zugriffserkennung über eine statische IP-Adresse erfolgen.

 

 

4. Datenherausgabe

 

4.1 Die nexcon-it gmbh wird auf Anforderung des Kunden eine Kopie der von ihm auf dem ihm zugewiesenen Speicherplatz abgelegten Daten jederzeit, spätestens jedoch mit Beendigung des Vertragsverhältnisses unverzüglich herausgeben.

 

4.2 Ein Zurückbehaltungsrecht sowie das gesetzliche Vermieterpfandrecht (§ 562 BGB) stehen dem Kunden hinsichtlich der Daten des Auftraggebers nicht zu.

 

4.3 Die nexcon-it gmbh kann die bei ihr vorhandenen Daten des Vertragspartners 90 Tage nach der im Zusammenhang mit der Vertragsbeendigung erfolgten Übergabe der Daten an den Vertragspartner löschen, sofern der Vertragspartner nicht innerhalb dieser Frist mitteilt, dass die ihm übergebenen Daten nicht lesbar oder nicht vollständig sind.

Das Unterbleiben der Mitteilung gilt als Zustimmung zur Löschung der Daten. Der Vertragspartner wird über die Löschung informiert.

 

 

5. Gewährleistung und Haftung

 

5.1 Soweit die von der nexcon-it gmbh erbrachten Leistungen mangelhaft sind, weil ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch nicht nur unerheblich eingeschränkt ist, haftet die nexcon-it gmbh nach den gesetzlichen Vorschriften für Sach- und Rechtsmängel. Für Mängel der überlassenen Software, die bereits bei deren Überlassung an den Vertragspartner vorhanden waren, haftet die nexcon-it gmbh nur, wenn die nexcon-it gmbh diesen Mangel vertreten muss.

 

5.2 Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haftet die nexcon-it gmbh nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden.

 

 

6. Datenschutz

 

6.1 Übermittelt der Kunde im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses personenbezogene Daten an die nexcon-it gmbh, so ist der Kunde für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften verantwortlich. Die nexcon-it gmbh wird die vom Kunden übermittelten Daten nur im Rahmen der Weisungen des Kunden speichern/verarbeiten.

 

6.2. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass möglicherweise der zusätzliche Abschluss eines Vertrages zur Auftragsdatenverarbeitung nach § 11 Bundesdatenschutzgesetz notwendig ist.

 

 

7. Nutzungsrechte

 

7.1 Dem Kunden wird das einfache Recht eingeräumt, das überlassene Computerprogramm zu benutzen. Dies betrifft sowohl den Teil des Programms, der auf Hardware des Kunden installiert ist, wie auch – soweit erforderlich – eine zentrale Installation bei der der nexcon-it gmbh, oder im Rechenzentrum, bzw. im Rahmen einer Softwareüberlassung. Der Kunde darf den auf seiner Hardware installierten Teil des Computerprogramms nur vervielfältigen, soweit dies durch die bestimmungsgemäße Benutzung laut jeweils aktueller Leistungsbeschreibung abgedeckt ist. Zur notwendigen Vervielfältigung zählt im Falle der ausschließlichen Bereitstellung auf Systemen der nexcon-it gmbh lediglich das Laden des Computerprogramms in den Arbeitsspeicher der Hardware

des Kunden, nicht jedoch die auch nur vorübergehende Installation oder das Speichern auf Datenträgern (wie etwa Festplatten o. ä.) der vom Kunden eingesetzten Hardware. Vorhandene Schutzmechanismen gegen unberechtigte Nutzung dürfen durch den Kunden nicht entfernt oder umgangen werden.

 

7.2 Im Falle von Schutzrechtsverletzungen darf die nexcon-it gmbh – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche des Kunden – nach eigener Wahl und auf eigene Kosten hinsichtlich der betroffenen Leistung (a) nach vorheriger Absprache mit dem Kunden Änderungen vornehmen, die unter Wahrung von dessen Interessen gewährleisten, dass eine Schutzrechtsverletzung nicht mehr vorliegt oder (b) für den Kunden die erforderlichen Nutzungsrechte erwerben.

 

7.3 Zur Erfüllung des Vertrages, räumt der Kunde der nexcon-it gmbh die dafür benötigten urheberrechtlichen Nutzungsrechte an seinen Daten ein. Dies umfasst insbesondere die Bereitstellung der Daten über das Internet, die Datensicherung und die dafür notwendigen technischen Vorgänge.

 

 

 

AGB – Besondere Bedingungen – MSP Produkte mit Hardware (Auszug)

 

Die folgenden Regelungen finden zusätzlich Anwendung auf alle Produkte, die in Punkt 1.2. der Allgemeinen Geschäftsbedingungen als MSP Produkte mit Hardware gekennzeichnet sind.

 

 

1. Allgemeine Pflichten des Kunden

 

1.1 Der Kunde ist verpflichtet den Mietgegenstand ab dem Zeitpunkt der

Übergabe sorgfältig zu behandeln und zu nutzen. Der Kunde darf den vermietetet Gegenstand nur für geeignete Zwecke einsetzen.

 

1.2 Der Kunde ist nur mit schriftlicher Zustimmung von nexcon-it gmbh berechtigt, den Mietgegenstand einem Dritten zu überlassen.

 

1.3 Der Kunde darf an dem Mietgegenstand technische Änderungen nicht

durch Einwirken auf die Firmware vornehmen. Ausgenommen hiervon sind

auch nicht die durch den Hersteller freigegebenen Updates der Firmware.

 

1.4 Im Falle eines Verlustes oder Beschädigung des Mietgegenstandes hat der Kunde die nexcon-it gmbh unverzüglich zu informieren.

 

 

2. Mängel

 

2.1 Mit Übergabe des Mietgegenstandes bestätigt der Kunde mit Unterschrift, dass der ihm übergebene Mietgegenstand in technisch einwandfreiem Zustand ist. Verborgene Mängel und auftretende Funktionsstörungen sind unverzüglich gegenüber der nexcon-it gmbh anzuzeigen.

 

2.2 Ausfallzeiten, die auf eine unsachgemäße Bedienung oder Fehlkonfiguration durch den Kunden zurückzuführen sind, berechtigen den Kunden nicht zur Minderung der Miete für den überlassenen Gegenstand.

 

 

3. Rückgabe

 

3.1 Nach Ablauf der Vertragsbeziehung hat der Kunde den Mietgegenstand in einem ordnungsgemäßen Zustand an die nexcon-it gmbh zurückzugeben.

 

3.2 Ist dem Kunden eine Rückgabe nicht möglich, so verpflichtet er sich zur

Leistung eines angemessenen Schadenersatzes.

 

 

 

AGB – Besondere Bedingungen – MSP Produkte Online-Backup

 

Die folgenden Regelungen finden zusätzlich Anwendung auf alle Produkte, die in Punkt 1.2. der Allgemeinen Geschäftsbedingungen als MSP Produkte Online-Backup gekennzeichnet sind.

 

 

1. Allgemeine Pflichten des Kunden

 

1.1 Der Kunde ist verpflichtet eine funktionierende Internetverbindung zu den Online-Backup Diensten zu gewährleisten.

 

1.2 Der Kunde ist verpflichtet etwaige Firewalls auf seine Kosten entsprechend anzupassen, damit die Online-Backup Dienste erreichbar sind. Welche Dienste erreichbar sein müssen wir im Einzelnen im Vorfeld abgeklärt.

 

1.3 Der Kunde ist verpflichtet die nexcon-it GmbH über bekannt gewordenen Störungen diese sofort zu unterrichten.

 

 

2. Verfügbarkeit

 

2.1 Die nexcon-it GmbH ist Vermittler der Speicherplätze für das Online-Backup. Und unterliegt hier selbst den AGB´s der einzelnen Anbieter. Die nexcon-it GmbH kann selbst hierfür keine Garantie oder garantierter Zugriffsmöglichkeit übernehmen, da sich die Dienste und deren Verfügbarkeit außerhalb des Wirkungsraums der nexcon-it  befinden.

Die nexcon-it GmbH biete aber Grundsätzlich nur solche Speicherplätze an, die mindestens 99,9 % der Zeit für Anforderungen zum Lesen von Daten aus den LRS-Konten (Locally Redundant Storage, lokal redundanter Speicher) und GRS-Konten (Geo Redundant Storage, georedundanter Speicher) verarbeitet werden können.

 

2.2 Ausfallzeiten, die auf eine unsachgemäße Bedienung, Internetausfällen, Höhere Gewalt, Krieg, Strahlungsschäden, Elementarschäden oder Fehlkonfiguration durch den Kunden zurückzuführen sind, berechtigen den Kunden nicht zur Minderung.

 

2.3 Der Kunde hat die Möglichkeit seine Backups entweder lokal redundant in einem Rechenzentrum (Zone) abzulegen, oder GEO-Redundant in zwei von einander getreten Rechenzentren. Dies muss der Kunde bei Vertragsabschluss entsprechend beauftragen.

 

2.4 Die GEO-Redundante Ablage wird wie folgt technisch umgesetzt: Zuerst wird das Offsite-Backup in der primären Zone abgelegt. Und erst wenn dies erfolgreich durchgeführt wurde, wird danach eine Kopie in das andere Rechenzentrum (Zone) übertragen.

 

 

3.Einrichtung

 

3.1 Je nach gewünschter Sicherungs-Methode müssen gewisse Agents, oder Backup-Software-Versionen vorhanden sein, bzw. Installiert werden. Dies wird bei der Einrichtung geprüft und entsprechend angepasst. Anfallende Kosten für Software werden dem Kunden berechnet.

 

3.2 Ist dem Kunden eine Rückgabe nicht möglich, so verpflichtet er sich zur

Leistung eines angemessenen Schadenersatzes.

 

 

4. Überwachung/Überprüfung

 

4.1 Die nexcon-it GmbH überwacht das Backup und beseitigt, kostenpflichtig, anfallende Störungen.

 

4.2 Die nexcon-it GmbH überprüft die erfolgreiche Wiederherstellung des Backups Stichprobenartig alle 90 Tage, diese Wiederherstellung wird entsprechend dokumentiert und dem Kunden zur Verfügung gestellt. So das er einen Nachweis für die DSGVO-Konforme Datensicherung besitzt. Die Überprüfung ist, sofern kein entsprechender Wartungsvertrag hierüber besteht, kostenpflichtig.

 

MEET OUR TEAM

Wie dürfen wir Ihnen behilflich sein?

Rufen Sie uns an, 06152-71111-0

Die nexcon-it GmbH als IT-Systemhaus steht Ihnen zur Seite wenn es um ihre IT geht.

Submitting Form...

The server encountered an error.

Form received.

nexcon-it - IT für Menschen

Wir, die nexcon-it GmbH, sind seit über 10 Jahren Ihr Systemhaus für kleine und mittelständige Kanzleien und Unternehmen. Durch unseren zentralen Standort in Büttelborn sind wir Ihr IT-Partner nicht nur im Rhein-Main-Gebiet.

 

Wer wir sind

   Home

  Lösungen

  Kanzleien

  Unternehmen

   Über uns

  Kontakt

Impressum

  Datenschutz

HIER FINDEN SIE UNS

Stauffenbergstrasse 33,
64572 Büttelborn

Info@nexcon-it.de

+49 6152-71111-0

FERNWARTUNG

Für den Support per Fernwartung laden Sie unseren Fernwartungs-Client herunter.

 

 

 

 

 

Copyright 2008-2019 © nexcon-it GmbH